Begleiteter Umgang
Eine Trennung der Eltern bedeutet für das betroffene Kind meist eine Einschränkung der Kontakte zu einem Elternteil. Um den Kindern und ihren Familien eine gute Unterstützung zu bieten, wurde 1996 das Angebot Begleiteter Umgang im Kinderschutzbund, Kreisverband Würzburg, als eine besondere Hilfe eingesetzt. Denn nach Art. 9 der Kinderrechtskonvention hat jedes Kind das Recht, regelmäßig mit seinen Eltern in Verbindung zu sein.
Was bedeutet Begleiteter Umgang?
Der Begleitete Umgang ist ein Angebot, das sich an Familien richtet, die durch Trennung/Scheidung der Eltern, die Besuchskontakte zwischen allen Umgangsberechtigten nur schwer bzw. gar nicht ohne fremde Hilfe regeln können.
Für wen ist der Begleitete Umgang?
- Das Recht auf Umgang haben die „KINDER"
- Die Eltern, Geschwister, Großeltern und alle Personen, die wichtig für die emotionale Entwicklung des Kindes sind.
»Juhu, heute darf ich endlich wieder meine Mama sehen!“ Die Eltern der 5-jährigen Anna haben sich vor 6 Monaten getrennt. Seit dem lebt Anna bei ihrem Papa. Ihre Mama darf Anna jeden Freitagnachmittag sehen. Anna erzählt: „Mama und Papa haben sich immer gestritten, wenn ich Mama besucht habe. Seit ich Mama im Kinderschutzbund treffe hat das zum Glück aufgehört. Da ist immer eine nette Frau, die darauf schaut, dass ich meine Mama zeit genießen kann.«
Nach welchen Grundsätzen
- Unterstützung und Begleitung des Kindes als neutrale Person
- Mittelpunkt der Bemühungen ist das Kind
- Umgangsbegleitung nur mit Wunsch des Kindes
Die Mitarbeiter des DKSB können durch ihre Unterstützung zur Entspannung der Konflikte beitragen und dadurch die Grundlagen für eine eigenständige Regelung und Weiterführung der Kontakte in der betroffenen Familie schaffen.
Was ist das Ziel?
Das Ziel unserer Bemühungen ist es, die Besuchskontakte zwischen dem Kind, dem umgangsberechtigten Elternteil oder einer anderen umgangsberechtigten Person zu ermöglichen.