Begleiteter Umgang

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Betreuungshilfe

Begleiteter Umgang

Eine Trennung der Eltern bedeutet für das betroffene Kind meist eine Einschränkung der Kontakte zu einem Elternteil. Um den Kindern und ihren Familien eine gute Unterstützung zu bieten, wurde 1996 das Angebot Begleiteter Umgang im Kinderschutzbund, Kreisverband Würzburg, als eine besondere Hilfe eingesetzt. Denn nach Art. 9 der Kinderrechtskonvention hat jedes Kind das Recht, regelmäßig mit seinen Eltern in Verbindung zu sein.

Was bedeutet Begleiteter Umgang?

Der Begleitete Umgang ist ein Angebot, das sich an Familien richtet, die durch Trennung/Scheidung der Eltern, die Besuchskontakte zwischen allen Umgangsberechtigten nur schwer bzw. gar nicht ohne fremde Hilfe regeln können.

Für wen ist der Begleitete Umgang?

  1. Das Recht auf Umgang haben die „KINDER"
  2. Die Eltern, Geschwister, Großeltern und alle Personen, die wichtig für die emotionale Entwicklung des Kindes sind.

»Juhu, heute darf ich endlich wieder meine Mama sehen!“ Die Eltern der 5-jährigen Anna haben sich vor 6 Monaten getrennt. Seit dem lebt Anna bei ihrem Papa. Ihre Mama darf Anna jeden Freitagnachmittag sehen. Anna erzählt: „Mama und Papa haben sich immer gestritten, wenn ich Mama besucht habe. Seit ich Mama im Kinderschutzbund treffe hat das zum Glück aufgehört. Da ist immer eine nette Frau, die darauf schaut, dass ich meine Mama zeit genießen kann.«

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Nach welchen Grundsätzen

  • Unterstützung und Begleitung des Kindes als neutrale Person
  • Mittelpunkt der Bemühungen ist das Kind
  • Umgangsbegleitung nur mit Wunsch des Kindes

Die Mitarbeiter des DKSB können durch ihre Unterstützung zur Entspannung der Konflikte beitragen und dadurch die Grundlagen für eine eigenständige Regelung und Weiterführung der Kontakte in der betroffenen Familie schaffen.

Das Ziel unserer Bemühungen ist es, die Besuchskontakte zwischen dem Kind, dem umgangsberechtigten Elternteil oder einer anderen umgangsberechtigten Person zu ermöglichen.

Corona-Schutzmaßnahmen für die Benutzung der Geschäftsstelle Kinderschutzbund Würzburg

Die Zeiten erfordern es, dass wir unser Verhalten ändern, um uns und Andere vor Ansteckungen mit dem Corona-Virus zu schützen. Daher gelten ab sofort für die Benutzung der Geschäftsstelle besondere Maßnahmen. 

  • Zuhause bleiben:

Wer Krankheitsanzeichen hat oder direkten Kontakt zu einer Corona erkrankten Person hatte, darf die Geschäftsstelle nicht betreten!

  • Händedesinfektion:

Im Eingangsbereich steht für euch Desinfektionsmittel bereit. 

  • Mund-Nasen-Schutz:
  • Medizinische Masken bzw. FFP2 Masken sind beim Betreten und Verlassen des Kinderschutzbundes, im Gang und auch während des Toilettengangs verpflichtend zu tragen. 
  • Tragt diesen immer dann, wenn der Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann und sich mehrere Personen in einem Raum befinden. 
  • Abstand halten: 

Bitte haltet mindestens 1,5 Meter Abstand voneinander. 

  • Frischluft:

Bei guten Wetter soll das Fenster häufig geöffnet sein bzw. es soll eine Stoßlüftung alle 30 Minuten für einen guten Luftaustausch sorgen. 

  • Besucherregistrierung:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie notieren wir welche Personen an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit unsere Geschäftsstelle besucht haben. Das dient dem Zweck der schnellen Ermittlung und Information von Kontaktpersonen im Fall einer Corona-Virus-Infektion. 

Hinweis:

Die aufgenommenen Daten werden vertraulich und lediglich für die ggf. nötige, hilfreiche Nachverfolgung von Infektionsketten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aufgenommen, und nur an das zuständige Gesundheitsamt weitergegeben. Nach Beendigung der Pandemie werden diese Daten wieder gelöscht.