Verein

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Wer wir sind
-wofür setzen wir uns ein

Der Deutsche Kinderschutzbund

Kinder brauchen eine Lobby, die ihre Interessen vertritt - vor allem dann, wenn die Möglichkeiten der Eltern, sich für ihre Kinder stark zu machen, eingeschränkt sind. Der Kinderschutzbund ist ein Zusammenschluss von Menschen, die die Situation von Kindern und ihren Familien wahrnehmen und sie unterstützen wollen.

Unser Ziel ist es, ihre Lebenssituation zu verbessern und den Kindern eine glückliche Zukunft zu ermöglichen. Der Kinderschutzbund gibt den Kindern eine Stimme, die gehört wird. So wurden durch unser Engagement im Deutschen Bundestag die Kinderkommission eingesetzt, Kommunale- und Landeskinder-beauftragte eingestellt und Kinderbüros eingerichtet. Für alle Gesetzesvorhaben und Verwaltungsentscheidungen fordert der Kinderschutzbund eine Kinderverträglichkeitsprüfung. Wir treten dafür ein, dass die Regelung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes umgesetzt und eingehalten wird.

Voraussetzung dafür ist, den Kindern, Jugendlichen und ihren Familien, gleich welcher Herkunft, in Politik und Gesellschaft einen höheren Stellenwert einzuräumen als bisher.

Der Kinderschutzbund versucht die genannten Ziele auf drei Ebenen umzusetzen:

  • politische Ebene: Einflussnahme auf Gesetzgebung, Planung und Verteilung finanzieller Mittel
  • gesellschaftliche Ebene: Anregung von Diskussionen, Einflussnahme auf die öffentliche Meinung, Hinweis auf Missstände, Interessenvertretung und Aufforderung zum aktiven Handeln
  • persönliche Ebene: Hilfe bei Bewältigung von Krisensituationen und Problemen

Schutz – Beziehung – Beteiligung.

Diese Grundsätze des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) wurden 2012 durch den Bundesvorstand beschlossen. Aufgrund veränderter gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen musste man die Prinzipien helfenden Handels neu formulieren. Die Richtlinien bauen auf dem Leitbild des Verbandes auf, sind für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter richtungsweisend und verbindlich für alle, die Aufgaben in den Praxisfeldern übernehmen.

  • (1) Beim Erweiterten Zugang geht es um eine sensible Entscheidung im Einzelfall, ob, wann und wie welche Hilfe angeboten wird. Zum Erweiterten Zugang können Situationen gehören, in denen Menschen nur deshalb kommen, weil sie andernfalls in Aussicht gestellte Konsequenzen vermeiden wollen.
  • (2) Es gilt, Kontakt zu Familien, in denen Kinder gefährdet sind, herzustellen. Die Familien zu motivieren und die Lage der gefährdeten Kinder über ein Beziehungsangebot auch an ihre Eltern positiv zu verändern.
  • (3) Gewalt gegen Kinder ist nicht nur die isolierte Tathandlung, sondern auch die gestörte schädigende Beziehung. In der Hilfepraxis geht es darum, die Gefährdung zu klären und eine Beziehung herzustellen. Es geht also darum, Schutz und Hilfe förderlich miteinander zu verbinden.
  • (4) Entsprechend dem Grundsatz einer Beteiligung wird den Eltern so begegnet, dass sie sich als Partner im Bemühen um das Wohlergehen ihrer Kinder verstehen können. Auch die Kinder und Jugendlichen sollen in allen sie betreffenden Angelegenheiten teilnehmen.
  • (5) Die Bedingungen der Risikoeinschätzung bei Kindeswohlgefährdung sind an das Gelingen oder Scheitern des Kontaktes zu den Eltern gekoppelt. Deshalb sind sie eng mit professionellem Beziehungshandeln verknüpft und nur von Fachkräften anzugehen.
  • (6) Der Verbund verschiedener Hilfeformen stellt ein besonderes Qualitätsmerkmal des Hilfeangebots im DKSB dar. Neben der Einzelfallarbeit mit Familien bleibt es wesentliche Aufgabe, niedrigschwellige – insbesondere frühe – präventive Hilfe anzubieten.
  • (7) Beim kooperativen Kinderschutz im Netzwerk geht es darum, die Vernetzung mit anderen im Hilfeprozess beteiligten Einrichtungen, Diensten und Institutionen aufzubauen. Eine wichtige Rolle spielen hier die Rollenklärung, Transparenz und Verbindlichkeit aller Mitglieder des Hilfesystems.
  • (8) Die Reflexion der eigenen Praxis gehört zur Aufgabe aller beteiligten Fachleute. Die eigene Rolle im Hilfeprozess bedarf einer regelmäßigen Klärung und Überprüfung.
  • (9) Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ist für alle ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindlich. Darüber hinaus gibt es klare Regeln zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen, um den Schutz der Kinder in den Einrichtungen des DKSB gewährleisten zu können.

Verein

Der Kinderschutzbund Würzburg wurde 1977 gegründet mit dem Ziel, die Grundrechte und die Interessen von Kindern zu vertreten. Der gemeinnützige Verein ist in Stadt und Landkreis aktiv.

Über 100 Kinderschutzbundmitglieder und mehr als 100 Ehrenamtliche sowie 5 Hauptamtliche Fachkräfte haben eine gemeinsame Werteorientierung: es ist der Wille dazu beizutragen, dass Kinder sich nach ihren Fähigkeiten entfalten und gewaltfrei aufwachsen können.

Mit unseren Angeboten wollen wir:

  • Gefährdete Kinder schützen und fördern, indem wir bessere Lebensbedingungen für sie bewirken
  • Präventiv tätig sein durch helfendes Handeln, d.h. entlastende Maßnahmen ansetzen, bevor familiäre Probleme zu Krisen mit eskalierender Gewalt werden
  • Elterliche Erziehungskompetenzen stärken

Die Problemfelder sind vielschichtig – die Möglichkeiten Kinderschutz zu leisten sind es auch: z.B.

  • Unterstützende Mitgliedschaft vergrößert die Lobby für den Schutz von Kindern
  • Ehrenamtliches Engagement setzt Zeichen für Kinderfreundlichkeit
  • Finanzielle Zuwendungen / Spenden geben mehr Kindern eine Chance

Aktive Unterstützung unserer Arbeit und Überzeugung bringt unsere Gesellschaft sehr viel weiter, als die berechtigte, aber bloße Empörung über Berichte von Kindesmisshandlung beziehungsweise Vernachlässigung.

Über alle sozialen Grenzen hinweg räumen wir im DKSB Würzburg dem Schutz von Kindern einen ganz hohen Stellenwert ein und das sollten wir ALLE tun!

Machen doch auch Sie in irgendeiner Weise aktiv mit: jede Form von Zuwendung ist wohlwollend und fördert eine positive Kindheitsentwicklung.